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Gesetzesänderung für Kabelnetzbetreiber

Sehr geehrte Schremser Kabelkunden!

 

Mit 1. 1. 2022 trat in Österreich eine Gesetzesnovelle in Kraft, welche leider nicht nur uns Anbieter, sondern auch Sie als Kunden betrifft.

 

Wir Kabelnetzanbieter sind nun alle, unabhängig von der Anzahl der Anschlüsse, verpflichtet pro Kabelfernsehanschluss eine Urheberrechtsabgabe an eine Verwertungs-gesellschaft abzuführen. Diese Abgaben werden dann von dieser an die Kunstschaffenden verteilt. Wir konnten uns und auch Sie nicht eher darauf vorbereiten, da es keine Vorinformation gab. In den letzten Wochen haben wir uns damit befasst, wie wir diese Gesetzesänderung am besten umsetzen können. Bedauerlicherweise sehen wir uns als Familienbetrieb gezwungen, Ihnen diese Abgabe zu verrechnen.

 

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und freuen uns Sie weiterhin zu unseren treuen Kunden zählen zu dürfen. Falls diese Kosten für Sie nicht tragbar sind, bitten wir Sie uns telefonisch unter +43 (0) 660 20 40 660 zu kontaktieren, um gemeinsam eine mögliche individuelle Lösung zu besprechen.

 

Auch bei sonstigen Fragen und Service-Anliegen sind wir wie gewohnt als Ihr Ansprechpartner vor Ort gerne für Sie erreichbar.